(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1190)A. Viehhandelskontrollbuch
AbgabeIdentifizierungÜbernehmer123456Ort und Datumder Übernahmebisheriger Besitzer
a)
Name und Anschrift
b)
Registriernummer bei Transportunter- nehmen
c)
Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugsbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres AlterDatum der AbgabeName und Anschriftgegebenenfalls Nummer der BescheinigungB. Transportkontrollbuch
123456
a)
Ort und Datum der Übernahme
b)
Uhrzeit des Verlade- beginns
c)
Abfahrtszeit
d)
voraussicht- liche Dauer der Beförde- rungName und Anschrift des bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres AlterDatum und Zeit- punkt der Über- gabeFahrtziel Name und Anschrift des Übernehmersgegebenenfalls Nummer der BescheinigungC. Desinfektionskontrollbuch
12345Datum des TransportsArt der beförderten TiereDatum der Reinigung und DesinfektionOrt der Reinigung und DesinfektionDesinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration